Im Sommer 2012 urteilte ein Kölner Gericht, die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen sei Körperverletzung. Kurze Zeit später verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das die Beschneidung erlaubt.
Seither gibt es erbitterten Streit. Die Vorhautamputation verstößt gegen die Menschenrechte und die deutsche Verfassung, sagen die Einen. Ein Verbot der Beschneidung wäre ein beispielloser und dramatischer Eingriff in die Religionsfreiheit, meinen die Anderen.
Wie ist die Frage zu beurteilen? Welche Rolle spielen Antisemitismus und Islamfeindschaft in der Debatte? Darüber spricht Wolfgang Reinbold mit dem Direktor des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin der Universität Halle, Florian Steger, dem Religionsverfassungsrechtler Michael Germann und mit Landesrabbiner Jonah Sievers.