Stoppt Männliche Genitalverstümmelung (MGM)!

Zum Gespräch: Beschneidung. Menschenrecht oder Barbarei?


Aus: intaktiv e.V. – eine Stimme für genitale Selbstbestimmung:
Flugblatt „‚Beschneidung‘ von Jungen - Vorhautamputation - Männliche Genitalverstümmelung“, 4/2014

Vorhautamputationen werden meistens im Kindesalter und selten aus echter medizinischer Notwendigkeit durchgeführt. Viele Operationen finden aus religiösen (Judentum, Islam) oder kulturellen (Afrika, Philippinen) Gründen statt. In den USA und einigen anderen englischsprachigen Ländern gibt es die routinemäßige Neugeborenenbeschneidung, die vorgeblich erfolgt, um die Hygiene zu verbessern und Krankheiten wie HIV und Krebs vorzubeugen. Allerdings ist es nicht erwiesen, dass eine Vorhautamputation wirklich vor diesen Krankheiten schützt. […]

Die Vorhaut […] ist […] der sensibelste Teil des männlichen Körpers, insbesondere ihre Spitze. Sie trägt damit wesentlich zum sexuellen Empfindungsvermögen bei, das nach ihrem Verlust erheblich vermindert und verarmt ist. […] Insgesamt verbleibt nach einer Vorhautamputation nur noch etwa ein Viertel der ursprünglichen Sensitivität des Penis. Als Kind „beschnittene“ Männer geben dennoch oft an, sich nicht beeinträchtigt zu fühlen: Sie haben schlicht keinen Vergleich. Männer, denen die Vorhaut im Erwachsenalter entfernt wurde, empfinden den Unterschied vor und nach der Operation oft als sehr drastisch und vergleichen ihn z. B. mit dem Sehen in Farbe und in Schwarz-Weiß.

Aufgrund der hohen Sensitivität der Vorhaut ist ihre Amputation eine sehr schmerzhafte Operation. Ältere Jungen erhalten zumindest hierzulande dafür in der Regel eine Vollnarkose, aber die Schmerzen nach der Operation bedeuten dennoch großes Leid für die Kinder.

Ein großes Problem ist die Betäubung bei Vorhautamputationen an Neugeborenen: Eine Vollnarkose ist in diesem Alter nicht möglich und alle anderen Methoden sind vollkommen unzureichend. Durch das extreme Schmerzerlebnis entsteht ein unterbewusstes Trauma. Auch für ältere Jungen ist eine Vorhautamputation traumatisch. Neben den postoperativen Schmerzen verstehen sie oft den Grund für diesen Übergriff auf ihren Körper nicht und fühlen sich von ihren Eltern, von denen sie Schutz erwarten, verraten. Durch die radikale Veränderung des Penis fühlen sich viele von ihnen nicht mehr als richtige Jungen.

Die Amputation der Vorhaut hat wie jede andere Operation Risiken. […] Auch lebensgefährliche Blutungen oder Infektionen sind möglich. Immer wieder sterben auch in modernen Krankenhäusern Jungen nach Vorhautamputationen.

Eine Vorhautamputation erfolgt meistens gegen den Willen bzw. ohne freie Entscheidung des Betroffenen und richtet erheblichen körperlichen, sexuellen und psychischen Schaden an. Sie kann und sollte daher als männliche Genitalverstümmelung (MGM) bezeichnet werden. Auch die Vergleichbarkeit mit weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) ist gegeben. […] Sollen Kinder weltweit effektiv geschützt werden, […] muss der Verstoß gegen ihr Selbstbestimmungsrecht und ihre genitale Unversehrtheit allgemein geächtet werden.

Das Prinzip der genitalen Selbstbestimmung steht nicht im Widerspruch zur Religionsfreiheit. Religiöse „Beschneidungen“ werden damit nicht verboten, sondern lediglich in das Erwachsenenalter verschoben, so dass der Betroffene selbst darüber entscheiden kann, ob er diesen Schritt im Namen seines Glaubens tun will. Echte Religionsfreiheit, die auch die Freiheit von Religion umfasst, wird so erst hergestellt.

Der Wandel in den Religionsgemeinschaften ist ein langwieriger Prozess und insbesondere die Pioniere sehen sich einem starken sozialen Druck ausgesetzt, dem Gebot und der Tradition zu folgen. Dennoch verzichten auch viele jüdische Eltern mittlerweile auf die „Beschneidung“ ihrer Söhne und feiern statt der traditionellen Brit Mila eine Brit Shalom, die ohne körperlichen Eingriff auskommt und den Penis intakt lässt. […]

Wir setzen uns für das Recht aller Menschen ein, selbst darüber zu entscheiden, welche nicht unmittelbar medizinisch notwendigen Eingriffe an ihren Genitalien vorgenommen werden. Dieses Ziel wollen wir vor allem durch gesellschaftliche Aufklärung erreichen. Das am 12.12.2012 durch den Deutschen Bundestag beschlossene, gegen das deutsche Grundgesetz und die Menschenwürde verstoßende „Beschneidungsgesetz“ (§ 1631 d BGB) lehnen wir ab.