Hier gilt deutsches Recht

Zum Gespräch: Scharia. Eine Gefahr für das deutsche Recht?


(Aus: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Mathias Rohe - Eine Antwort auf Necla Kelek)

Allein im Land Berlin hat es in den letzten Monaten zehn Brandanschläge auf Moscheen gegeben. Eine junge kopftuchtragende Frau ist von einem Islamhasser brutal ermordet worden. In einer repräsentativen Umfrage hat sich eine Mehrheit der Befragten für eine spürbare Beschränkung religiöser Rechte von Muslimen ausgesprochen. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesministerin der Justiz das Thema Islam und Recht zum Gegenstand ihres Neujahrsempfangs gewählt. Sie hat dabei die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze auch bei hoch emotionsgeladenen Gegenständen angemahnt. […]

Die einleitende Kernpassage meiner Rede lautet so: „Dieses Land braucht kulturelle Vielfalt, es schätzt sie. Aber das Recht als solches ist nicht multikulturell in dem Sinne, dass wir einen rechtlichen Pluralismus hätten. Nein – es ist die Rechts- und Verfassungsordnung dieses Landes, die freiheitlich demokratische Grundordnung, die alleine den Maßstab abzugeben hat. Das heißt aber gerade nicht Uniformität in allen Bereichen des Rechts. Es gibt einen weitreichenden Schutz der Religionsfreiheit. Religion wird nach der Konzeption unserer Verfassung als prinzipiell positive mögliche Ressource angesehen. Das beschränkt sich nicht nur auf die Mehrheitsreligion. Und deswegen muss es auch für Muslime möglich sein, in diesem Land ihre Religion zu leben, im Rahmen des geltenden Rechts.“

Das sollte so klar formuliert sein, dass auch Frau Kelek es verstehen kann. […] Nochmals: Hier gilt deutsches Recht, und deutsches Recht alleine bestimmt, ob und in welchem Umfang religiöse oder fremde rechtliche Normen im Inland zur Anwendung kommen können. […]

Die Arbeitsgruppe Verfassungsfragen der ersten Deutschen Islamkonferenz ist – wenig überraschend – übereingekommen, ihre Empfehlungen alleine auf der Grundlage des geltenden deutschen Rechts zu entwickeln. Von dem von Frau Kelek behaupteten „Widerstand der säkularen Muslime“ war wenig zu erkennen. Auch wenn einzelne Teilnehmer sich zum Beispiel gegen das Tagen von Kopftüchern in der Schule gewandt haben, so hat doch niemand in Frage gestellt, dass wir uns am geltenden Recht auszurichten haben, und genau das ist geschehen.

„Kulturrelativismus“ ist das entscheidende Stichwort für Frau Keleks Vorwürfe. Aber welche Kultur wird da relativiert? Mit gutem Grund unterscheidet das Recht Sphären der Durchsetzung notwendig einheitlicher Regeln und Verhaltensmaßstäbe von solchen, in denen Vielfalt zulässig, ja vielleicht erwünscht ist. Das gilt auch für das Religionsverfassungsrecht. […] Staatliche Neutralität und Gleichbehandlung der Religionen und Weltanschauungen sind zentrale Merkmale des Religionsverfassungsrechts. Die Rechtsprechung hat diese Grundsätze in einer Fülle von Entscheidungen umgesetzt und dabei deutlich gemacht, dass auch Muslime dieselben Rechte genießen und denselben Pflichten unterliegen wie alle anderen Bürger und Bewohner dieses Landes. Unerlässliche Handlungsgrundlage ist dabei die Einhaltung des geltenden Rechts. Maßstab dafür ist nicht die abstrakte Prüfung religiöser Texte wie Koran oder Bibel, sondern dasjenige, was die Gläubigen in ihrem konkreten Reden und Tun daraus ableiten. Es wäre geradezu verantwortungslos, wenn wir Menschen, die sich rechtstreu verhalten, aber auch an ihren religiösen oder kulturellen Vorstellungen festhalten möchten, aus dem demokratisch-rechtsstaatlichen Grundkonsens hinausdefinieren würden. […]

Nicht jeder, der meint, die deutsche Staatsordnung gegen den Islam verteidigen zu sollen, hat offenbar auch verstanden, was er oder sie tatsächlich verteidigt. Die Grundlagen des deutschen Verfassungsrechts, darunter auch Reichweite und Grenzen der Religionsfreiheit, müssen sicherlich immer wieder neu erklärt und verstanden werden – in der gesamten Gesellschaft. Insofern fügt sich Frau Keleks Stellungnahme in die gegenwärtige, teils vehement geschürte Angstdebatte über den Islam. Wer wollte die Gefährlichkeit des islamisch begründeten Extremismus leugnen? Mit gutem Grund sind die zuständigen Behörden, aber auch die Wissenschaft wachsam. Der deutsche Rechtsstaat wurde nicht von ungefähr als „wehrhafte Demokratie“ ausgestaltet.

Aber auch hier gilt, dass sich die Definition der Positionen, die als bedrohlich und verfassungsfeindlich zu gelten haben, an den Maßstäben des Rechts orientieren muss und nicht an persönlichen Vorlieben oder Abneigungen. Was Frau Kelek und ihr ideologisches Umfeld betreiben, ist nichts anderes als Rechtskulturrelativismus. Um es ganz deutlich zu sagen: Wer das Geschäft des islamischen Extremismus fördern will, der auf Unvereinbarkeit von demokratischem Rechtsstaat und Islam pocht, muss es so anfangen.

Wie aber gehen wir damit um, dass in vielen Teilen der islamisch geprägten Welt trotz einer Tradition der Toleranz (nicht: Gleichberechtigung) religiöse Minderheiten unterdrückt werden und dass dort oft noch brutale patriarchalische Lebensverhältnisse herrschen? Die Antwort des Rechtsstaats lautet: Nicht dadurch, dass man Menschen, die hierfür keine Verantwortung tragen, in Sippenhaft nimmt. Nicht dadurch, dass man sich die Maßstäbe von Diktaturen zu eigen macht. Sondern dadurch, dass man sich eine gemeinsame, für alle verbindliche Hausordnung gibt, die sich auf die Pfeiler Demokratie und Menschenrechte stützt. Wer diese Hausordnung respektiert, darf sich einrichten, wie er mag. […]

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22. Februar 2011