Warum wurde der Raum der Stille der Uni Dortmund geschlossen?

Zum Gespräch: Streit ums Beten. Brauchen wir Gebetsräume in Schule und Universität?


(Aus dem Schreiben des Rektorats vom 3.2.2016)

Sehr geehrte [...],

wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 26.01.2016, mit dem Sie sich nicht im eigenen Namen, sondern als Vertreter einer Gruppe von 408 Studierenden der TU Dortmund, also im Namen von ca. 1,2% unserer Studierenden, zur Schließung des „Raumes der Stille“ in unserem Physik-Gebäude auf dem Campus äußern und diese Maßnahme kritisieren. [...]

Wie Sie wissen, ist die TU Dortmund eine aus Steuermitteln finanzierte, öffentlich-rechtliche, also staatliche Institution, die unter anderem in Bezug auf Konfessionen, Religionen, Glaubensrichtungen, etc., gemäß Art. 3 unseres Grundgesetzes zur Neutralität und Gleichbehandlung verpflichtet ist. [...]

Die gebotene Neutralität und Überkonfessionalität einer öffentlichen Universität ist der Grund dafür, dass wir dem Wunsch der Mitglieder der unterschiedlichen Religionen und Glaubensrichtungen nach Zuverfügungstellung jeweils eigener Orte zur Glaubensausübung auf dem Campus nicht nachkommen dürfen und dies angesichts der Vielfalt der unter den Studierenden und Mitarbeitern vertretenen Religionen auch schon aus Ressourcengründen gar nicht könnten. [...] Daher hat auch schon das vorherige Rektorat der TU Dortmund unter der damaligen Leitung von Prof. Dr. Becker am 07.05.2008 die Forderung einer Gruppe muslimischer Studierender nach einem Gebetsraum abgelehnt. [...] Dies vorausgeschickt, haben wir uns aber gleichwohl Anfang des Jahres 2012 [...] bereit erklärt, versuchsweise allen Studierenden der TU Dortmund gleichermaßen einen Raum für Gebet oder Meditation zur Verfügung zu stellen. [...]

Nachdem die Nutzung des Raumes entsprechend seiner Zweckbestimmung in den ersten Monaten nach Eröffnung geräuschlos verlief und die vielen anfänglichen, sehr kritischen Stimmen, die vor einer „Übernahme des Raumes durch Muslime, einer Umwidmung in einen Gebetsraum sowie einer Verdrängung andersgläubiger Besucher“ warnten, verstummt waren, kam es in der Folgezeit bedauerlicherweise zu einem ersten massiven Verstoß gegen diese Nutzungsordnung und die Zweckbestimmung des Raumes. Eine Begehung durch den AStA ergab nämlich, dass in dem Raum, entgegen der Nutzungsordnung, diverse Gebetsteppiche und Korane gelagert wurden sowie Flugblätter in arabischer Schrift und deutschsprachige Belehrungen auslagen, die unter anderem Hinweise enthielten, wie sich Frauen zu kleiden und zu benehmen hätten (z. B. Tragen eines Kopftuches, Verzicht auf Parfüm, etc.). Ferner wurde die Nutzung durch externe Dritte im Rahmen von Gruppen-veranstaltungen sowie die Verwendung von Raumteilern zur Geschlechtertrennung festgestellt.

Dies alles veranlasste den AStA, den Raum vorübergehend zu schließen und mit den für die Verstöße Verantwortlichen zunächst ein klärendes Gespräch zu führen. Nach Wiederherstellung der Ordnung und Inaussichtstellung einer positiven Prognose wurde der Raum wieder geöffnet. Zugleich wurde der Raum zur Schaffung einer gewünschten Behaglichkeit mit zwei Sofas, Bücherregalen und einem ca. 2 x 2 m großen, auf eine Leinwand gespannten Wandbild ausgestattet. Nunmehr haben uns neue Beschwerden anderer Studierender über ganz erhebliche Verstöße gegen die Benutzungsordnung erreicht, die uns schon wegen des damit zugleich verbundenen und unter keinen Umständen hinnehmbaren Verstoßes gegen den oben bereits zitierten Art. 3 unseres Grundgesetzes (u. a. Gleichberechtigung von Mann und Frau) zu einem unverzüglichen Handeln gezwungen haben.

Danach wurden mehrfach weibliche Besucher des Raumes am Eingang von männlichen muslimischen Nutzern abgefangen und darauf hingewiesen, dass sie nur Zugang zu einem kleineren, optisch und tatsächlich abgegrenzten Raumteil hätten, der größere Raumteil sei nur Männern vorbehalten. Eine anschließend von uns durchgeführte Ortsbesichtigung ergab, dass die raumhohen, stabilen Regale umgestellt worden waren und als Raumteiler dienten, die den Raum, beginnend am Eingang, in einen größeren hellen und einen kleineren dunklen Bereich aufteilten. Über diese Regale waren zusätzlich Decken gehängt, womit sichergestellt wurde, dass eine Blickverbindung von einem Raumteil in den anderen nicht möglich war. Darüber hinaus diente das ursprünglich zur Dekoration des Raumes vorgesehene ca. 2 x 2 m große, auf einen Holzrahmen gespannte Bild offensichtlich als „Schiebetür“, um auch den Eingang zu dem „Raum im Raum“ optisch und tatsächlich vollständig verschließen zu können. Ferner befanden sich in den Raumteilen mehrere Gebetsteppiche und ein Koran.

Vor diesem Hintergrund betrachten wir den Versuch, einen neutralen und allen Glaubensrichtungen in gleicher Weise zur Verfügung stehenden „Raum der Stille“ zu schaffen, leider als gescheitert. [...] Der Raum wird daher künftig wieder der Lehre und Forschung und damit direkt zusammenhängenden Zwecken dienen, was der staatlichen Aufgabe der Hochschule entspricht und zu einer Entlastung der ohnehin knappen Ressource Raum beitragen wird. [...]

Mit freundlichen Grüßen
gez. Das Rektorat

Streit ums Beten. Brauchen wir Gebetsräume in Schule und Universität?

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