Stellungnahme des RAMSA zur Schließung der Gebetsräume

Zum Gespräch: Streit ums Beten. Brauchen wir Gebetsräume in Schule und Universität?


(Aus: RAMSA, Mitteilungen, 18.3.2016)

Zahlreiche Artikel haben die Schließungen der Ruhe- und Gebetsräume an der TU Dortmund und der Universität Duisburg-Essen einer breiten Öffentlichkeit bekanntgemacht. Die muslimischen Studierenden beider Universitäten wandten sich mit der Bitte um Beratung und Vermittlung an den RAMSA, der diese seit Bekanntwerden der Vorfälle intensiv begleitet und unterstützt. Auch an der TU Berlin wurde die Schließung des Gebetsraums entgegen dem Ansinnen mehrerer lokaler Studierendengruppen durchgesetzt.

Eingehende Gespräche mit den Betroffenen, den ASten sowie Vertretern der Universität Duisburg-Essen machen deutlich, dass die Schließungsgründe, anders als medial vermittelt, unterschiedlicher Natur sind. Die bedauerlicherweise im großen Teil undifferenzierte Wiedergabe der Ereignisse führte zu einer unnötigen Emotionalisierung der Diskussion. Mit antimuslimischen Ressentiments aufgeladene Berichte hatten in der Konsequenz Anfeindungen und Bedrohungen gegen muslimische Studierende zur Folge. Beispielhaft für die journalistische Nachlässigkeit, sei hier der Artikel der WAZ vom 12. Februar zur Schließung des Gebetsraumes am Campus Essen genannt, dessen Darstellung von vielen Medien aufgegriffen wurde. Alle Beteiligten einschließlich der Universitätsleitung haben der nicht zutreffenden Berichterstattung bereits öffentlich widersprochen. In der Tat haben räumliche Engpässe die Universitätsleitung Duisburg-Essen zur Schließung des Gebetsraumes bewogen.

Anlass zur Schließung des Raumes der Stille an der TU Dortmund hingegen war die Verletzung der Neutralität des Raumes und damit der Nutzungsordnung. Laut Universitätsleitung lag auch die Beschwerde zweier Studentinnen vor. Der RAMSA, welcher sich seit Jahren für die Schaffung und den Erhalt von Ruhe- und Gebetsräumen einsetzt, kritisiert in deutlicher Weise jegliches Verhalten, das gemeinsamen Vereinbarungen und den Regeln des Zusammenlebens in Deutschland widerspricht. Dies wurde so auch schon durch die muslimischen Studierenden der TU gegenüber dem Rektorat vertreten. Es kann jedoch nicht als Lösung angesehen werden, alle Nutzer des Ruheraums aufgrund des Fehlverhaltens unbekannter Verantwortlicher kollektiv mit einer Schließung zu bestrafen. Eine Einbeziehung des für den Raum verantwortlichen AStA und den muslimischen Studierenden hätte die Möglichkeit eröffnet, durch eine Intervention Abhilfe zu schaffen und eine Schließung zu verhindern. [...]

Streit ums Beten. Brauchen wir Gebetsräume in Schule und Universität?

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