Zum Gespräch: LSBTTI. Übertreiben wir’s mit der sexuellen Vielfalt?
Vater, Mutter, Kind – das war einmal die Familie. Heute heißt es: Familie ist da, wo Kinder sind. Irgendwie jedenfalls. Vor kurzem hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt: Vaterschaft und Elternschaft im Sinne des Grundgesetzes bestehen auch dann, wenn der eine Vaterschaft anerkennende Mann weder biologischer Vater ist noch eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind begründet hat.
Was bedeutet Vaterschaft dann überhaupt noch, was Elternschaft? Das sind schwierige Fragen, nicht nur für Autoren, Ahnenforscher und Unterhaltsfachleute. Tatsächlich geht es um eine Kernfrage der Politik: Welche Formen des Zusammenlebens werden besonders geschützt?
Das Grundgesetz ist da recht klar: Ehe und Familie. Ebenso klar ist freilich, dass alle Institutionen gesellschaftlichem Wandel unterworfen sind, der sich dann auch im Recht spiegelt, jedenfalls spiegeln kann. Denn es ist Sache des Gesetzgebers, die Formen menschlichen Umgangs zu regeln, soweit das überhaupt möglich und wünschenswert ist.
In der Familienpolitik vollzieht sich in Deutschland ein fundamentaler Wandel, der vom rot-grünen Gesetzgeber ausging, vom schwarz-gelben weitergetrieben und schließlich vom Bundesverfassungsgericht – eigenmächtig – verstärkt wurde. Es handelt sich um die nach und nach vollzogene Angleichung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft an die Ehe.
Die letzte Bastion, den Ausschluss des gemeinsamen Adoptionsrechts Homosexueller, hat die Union in den Verhandlungen mit der SPD nur scheinbar verteidigt; jetzt hat das Kabinett die Gleichstellung von Homosexuellen bei der „Sukzessivadoption“ beschlossen und zugleich klargemacht, dass das nur ein weiterer Schritt auf dem Weg zur völligen rechtlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften sei. Mit anderen Worten: Wir warten, bis die Karlsruher Richter auch den letzten Unterschied zwischen „traditioneller“ Ehe und „Homo-Ehe“ schleifen.
Dabei gibt es bisher überhaupt keine „Homo-Ehe“. Die Ehe ist auch nach dem Willen des damaligen rot-grünen Gesetzgebers gar nicht auf gleichgeschlechtliche Paare anwendbar. Denn er hat ein neues, eigenes Institut geschaffen. Und es wäre ein Leichtes, den Ehe-Begriff gesetzlich zu erweitern, ihn auf zwei Frauen und zwei Männer auszudehnen, wie das in anderen Ländern auch geschehen ist. Nur gibt es bisher dafür keine Mehrheit, nicht im Parlament und vermutlich auch nicht im Volk.
Das mag daran liegen, dass die Ehe von Mann und Frau immer noch als Keimzelle der Gesellschaft angesehen wird, selbst wenn, wie Karlsruhe einmal bemerkte, nicht jede Ehe Kinder hervorbringt. Doch ist sie nun einmal die einzige Verbindung, die auf natürliche Weise Kinder hervorbringt. Das darf der Staat schützen und fördern. Mann und Frau – das ist etwas anderes als Mann und Mann und Frau und Frau. Und deshalb darf diese Verbindung auch anders behandelt werden. Die Ungleichbehandlung von Ehe und gleichgeschlechtlicher Partnerschaft ist daher gut zu rechtfertigen – das ist keineswegs eine verbotene Diskriminierung.
Natürlich muss der Staat gegen Diskriminierung vorgehen. Die schlägt Homosexuellen immer noch entgegen und ist daher strikt zu bekämpfen. Den Staat geht es im Übrigen überhaupt nichts an, wer wie mit wem lebt. Und der Koalitionsvertrag stellt zutreffend fest: „Wir wissen, dass in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Werte gelebt werden, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind.“
Aber als Institut grundlegend für unsere Gesellschaft ist nur die Verbindung von Mann und Frau. So entstehen Kinder, und Kinder profitieren davon. Auch in anderen Verhältnissen können Kinder behütet aufwachsen; das war immer schon so. Nur sollte die Patchwork-Begeisterung nicht darüber hinwegtäuschen, dass Kinder im Prinzip bei Vater und Mutter am besten aufgehoben sind. Ehe und Familie werden nicht zufällig in einem Atemzug genannt. Die Stärkung der Rechte des leiblichen Vaters und der Anspruch anonym gezeugter oder adoptierter Kinder, ihre biologischen Eltern kennenzulernen, bezeugen das. […]
Offenheit gegenüber allen Lebensformen sollte selbstverständlich sein. Die Frage ist aber, ob der Staat alle Verbindungen gleich fördern muss – oder nicht vor allem diejenige, die ihm das Grundgesetz als besonders zu schützen vorgibt, weil sie seinen Bestand sichert. Darum geht es nämlich: um die Zukunft.