Zum Gespräch: LSBTTI. Übertreiben wir’s mit der sexuellen Vielfalt?
Aus: Ulrich Eibach, Ethische Normativität des Faktischen? Kritische Stellungnahme zur Orientierungshilfe der EKD, 23.7.2013
Der Titel [der Orientierungshilfe der Evangelischen Kirche in Deutschland] „Zwischen Autonomie und Angewiesenheit“ ist vielversprechend, benennt er doch ein Spannungsfeld des Lebens, das heute besonders stark ist und eigentlich seit der Aufklärung zunehmend und endgültig in der Gegenwart zugunsten der Autonomie entschieden zu sein scheint.
Das Persönlichkeitsideal der Aufklärung und des deutschen Idealismus ging davon aus, dass die gereifte Persönlichkeit sich autonom, also nur selbst bestimmt, sie aus sich selbst und durch sich selbst lebt, dass sie des anderen und auch Gottes und seiner Gebote nicht bedarf, ihr eigener Gesetzgeber ist.
Dagegen formulierte [der Theologe und Philosoph] Sören Kierkegaard pointiert: „Gottes zu bedürfen ist des Menschen höchste Vollkommenheit“, und wir könnten ergänzen, Gottes und des Nächsten zu bedürfen, denn der Mensch schafft sich nicht selber, weder als leibliches Wesen noch in seiner Persönlichkeit und Würde.
Nicht nur am Anfang und meist auch am Ende des Lebens steht die Abhängigkeit und das Angewiesensein auf andere, auf Gott und Menschen, ganz im Vordergrund, sondern dieses Angewiesensein ist bleibend das ganze Leben hindurch konstitutiv. Nur in diesem Angewiesensein, in Beziehungen, in dem „Fürsein“ anderer, in den „Bindungen“ wird die Reifung eines Ich, einer Persönlichkeit, wird Autonomie in den Grenzen des Angewiesenseins möglich. Angewiesensein ist Bedingung der Möglichkeit von Autonomie, die dem Angewiesensein also ein- und untergeordnet ist.
Es ist zu begrüßen, dass die Schrift den Aspekt des Angewiesenseins deutlich hervorhebt, dass sie nicht von einem „Individualismus“ und der Autonomie allein ausgehen will. Es ist aber zu fragen, ob die Orientierungshilfe diesem Ansatz in ihren Ausführungen und Empfehlungen wirklich gerecht wird.
Diese werden maßgeblich durch die gesellschaftlichen Entwicklungen und den ihnen folgenden rechtlichen Rahmenbedingungen bestimmt. Die Rechtssetzung und Rechtsprechung der letzten Jahre hat in fast allen Bereichen des Lebens zunehmend die Autonomie des Menschen zur Grundlage der Gesetzgebung und Rechtsprechung gemacht, ja sogar den Inhalt des Begriffs Menschenwürde im Grundgesetz Art. 1 fast nur noch mit der „Autonomie“ des Individuums inhaltlich gefüllt.
Daher ist zu prüfen, ob die Orientierungshilfe entgegen ihrer Betonung des Angewiesenseins nicht doch letztlich dem individualistischen Autonomie-Verständnis und seinen sozialen Folgen und den entsprechenden rechtlichen Entwicklungen folgt und sie unter der Hand zu auch theologisch gerechtfertigten ethischen Normen werden lässt.
Die Tendenz, das Faktische, das faktisch gelebte Leben auch zur ethischen Norm zu erheben, ist in der Orientierungshilfe unverkennbar. Dem entspricht, dass die biblischen Aussagen zu Ehe und Familie von diesen faktisch gegebenen gesellschaftlichen Umständen her interpretiert und nicht die Umstände von den theologischen Aussagen her ethisch beurteilt und bewertet werden. Die als spezifisch evangelisch beschworene Erkenntnis der vorbehaltlosen Annahme des Menschen durch Gott wird damit zugleich zum Aufruf an Christenmenschen, alle Lebensstile und „Lebensformen“ (des Zusammenlebens der Geschlechter und des familiären Lebens) vorbehaltlos als vor Gott und Menschen gleichwertig anzuerkennen.
Die grundlegende reformatorische Unterscheidung zwischen der Person und den Werken des Menschen (zu denen das Verhalten und damit auch die Lebensformen gehören) wird damit einfach negiert. So kann nicht mehr zwischen einem dem Gebot Gottes entsprechenden und einem ihm widersprechenden Verhalten und Lebensstil (Lebensform) unterschieden werden. Es gibt keine Lebensform mehr, die man als Missachtung des Gebots Gottes, als Sünde bezeichnen kann und darf. Ethik wird so immer mehr zur Legitimation des faktisch gelebten Lebens, zur Bestätigung menschlicher Wünsche. Niemand darf dem autonomen Individuum Vorschriften für seine Lebensgestaltung machen, wenigstens nicht seines privaten Lebens.
Aber die Tatsache, dass etwas als Lebensform „ist“ und dass sie von vielen Menschen gelebt wird, also eine soziale und rechtlich gebilligte Lebensweise ist, besagt noch lange nicht, dass sie auch sein „soll“, weil sie gut und als Gutes ethisch geboten ist. Die Differenz zwischen dem faktisch gelebten und dem Leben, zu dem Gott uns bestimmt, sollte wenigstens in Schriften der Kirchen nicht übergangen werden. Kirche darf, wenn sie der biblischen Botschaft folgt, nicht zu einer Institution werden, die der Absegnung des Faktischen dienstbar wird. Wahrscheinlich braucht die Welt eine solche Legitimationsethik auch nicht wirklich. Gedient ist ihr damit wahrscheinlich kaum.
Ulrich Eibach ist apl. Professor für Systematische Theologie und Ethik an der Universität Bonn