Pressespiegel: Kopftuch im Gericht?

Zum Gespräch: Kopftuch im Gericht?


Quelle: Newsletter „Christen und Muslime in Niedersachsen. Mitteilungen“

1. Mitteilungen 13/2018

1.2. Landesregierung plant Verbot religiöser Symbole im Gerichtssaal
Richterinnen und Staatsanwälte sollen in Niedersachsen künftig keine religiösen Symbole wie Kreuze oder Kopftücher bei öffentlichen Verhandlungen tragen dürfen. Ein entsprechendes Gesetz solle noch in diesem Jahr im Kabinett beschlossen werden und danach in die Verbandsanhörung gehen, sagte ein Sprecher des Justizministeriums.

Es gehe darum, „eine Religion nicht so offensiv und offensichtlich in einen Gerichtssaal zu tragen, dass derjenige, über den geurteilt wird, auf die Idee kommen könnte, die Religion sei irgendeine Leit- oder Richtschnur für das entsprechende Urteil“, erklärte Justizministerin Barbara Havliza (CDU) gegenüber dem NDR. Solche Symbole seien mit dem Neutralitätsgebot nicht vereinbar. Anders sei es mit Kreuzen, die derzeit noch in einigen Räumen der Amtsgerichte Vechta und Cloppenburg hingen. Das Recht werde „durch Menschen gesprochen und nicht durch Säle“, so Havliza. Wenn jemand damit ein Problem habe, könnten die Kreuze abgehängt oder der Prozess in einen anderen Raum verlegt werden (mehr).

Der Vorsitzende des muslimischen Landesverbands Schura, Recep Bilgen, kritisierte den Gesetzentwurf. Muslimische Frauen würden dadurch in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt. „Du kannst dich integrieren, jeden Beruf ergreifen, nur Richterin kannst du nicht werden.“ Das sei die Botschaft, die von dem Gesetzesentwurf ausgehe. Ähnlich äußerte sich die Juristin und Theologin Hamideh Mohagheghi. „So hindert man durch Verbote Frauen daran, dass sie bestimmte Berufe ausüben“, sagte sie dem NDR (mehr).

Kritisiert wurde der Entwurf auch von dem Landtagsabgeordneten Helge Limburg (Grüne). Tatsächlich seien in Niedersachsen derzeit keine Fälle bekannt, in denen Staatsanwältinnen oder Richterinnen ein Kopftuch tragen wollten. Wenn sich Verfahrensbeteiligte durch ein religiöses Symbol gestört fühlten, könne man im Einzelfall nach Lösungen suchen und im Zweifel einen Befangenheitsantrag stellen. Sollte es allerdings zu dem Gesetz kommen, sei es wichtig, dann auch die Kreuze in den Sälen zu verbieten, wie es die Justizministerin ursprünglich angekündigt habe, so Limburg gegenüber der Tageszeitung.

Grundsätzlich begrüßt wurde der Gesetzentwurf demgegenüber von dem Landtagsabgeordneten Stefan Birkner (FDP). Es sei richtig, „dass die Vertreter des Gerichts als Organe der Rechtspflege keine religiösen Symbole zeigen.“ Die Neutralität müsse gewährt sein. „Nicht ohne Grund tragen Prozessbeteiligte Roben“, so Birkner.

Auch Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) und der Deutsche Richterbund begrüßten die Pläne der Landesregierung. „Ein Gericht entscheidet unabhängig von religiösen Einstellungen. Diese Neutralität muss auch nach außen sichtbar werden“, sagte Barley der Neuen Osnabrücker Zeitung. Das entspreche auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (mehr).

Die Präsidentin des evangelischen Landeskirchenamts in Hannover, Stephanie Springer, mahnte an, dass das Verbot religiöser Symbole mit der individuellen Religionsfreiheit sorgfältig in Abwägung gebracht werden müsse. Diskrete Zeichen wie ein kleines Kreuz, ein Davidstern oder das Zeichen einer anderen Religion an einer Kette sollten weiter erlaubt bleiben, so Springer (mehr).

2. Mitteilungen 3/2019

1.2. Kabinett: Tragen religiöser Symbole soll Justiz-Repräsentanten künftig untersagt werden
Auf Vorschlag von Justizministerin Barbara Havliza (CDU) hat die Niedersächsische Landesregierung den Gesetzentwurf zur Stärkung der Neutralität der Justiz zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Durch eine neue Vorschrift im Niedersächsischen Justizgesetz soll „bei bestimmten Diensthandlungen das Tragen sämtlicher sichtbarer Symbole oder Kleidungsstücke untersagt werden, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen.“ „Neutralität ist in erster Linie eine innere Haltung. Diese Haltung muss aber auch nach außen zum Ausdruck kommen. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden religiösen, weltanschaulichen und politischen Vielfalt der Gesellschaft“, sagte Havliza (mehr).

3. Mitteilungen 8/2019

1.1. Landesregierung: Religiöse Symbole auf der Richterbank sollen verboten werden
Die Niedersächsische Landesregierung hat den Gesetzentwurf zur Anpassung des Rechts der richterlichen Mitbestimmung und zur Stärkung der Neutralität der Justiz in den Landtag eingebracht. Der Gesetzentwurf (s. Mitteilungen 13/2018, S. 1–2) sei nach der Verbändeanhörung unverändert geblieben, hieß es.

Mit dem Entwurf eines neuen § 31a des Niedersächsischen Justizgesetzes soll bei bestimmten Diensthandlungen das Tragen religiöser Symbole oder Kleidungsstücke untersagt werden. Dies soll gelten bei der Wahrnehmung richterlicher oder staatsanwaltlicher Aufgaben in einer Verhandlung, aber auch bei anderen Amtshandlungen in Anwesenheit justizfremder Personen. „Nirgendwo ist die Neutralität so wichtig wie in einem Gerichtsverfahren“, sagte Justizministerin Barbara Havliza (CDU). „Diese innere Neutralität muss auch nach außen zum Ausdruck kommen“ (mehr).

Das Gesetz ist so gefasst, dass es nicht nur das muslimische Kopftuch betrifft, sondern alle „religiösen, weltanschaulichen oder politischen“ Kleidungsstücke und Symbole. Lediglich dann, wenn sie „beispielsweise an einer Kette unter der Bluse oder dem Hemd verdeckt“ seien, unterfielen sie nicht dem Verbot. „An die Sichtbarkeit sind allerdings keine zu hohen Anforderungen zu stellen. Nur dann, wenn ein Kleidungsstück oder Symbol vollständig verborgen ist, ist § 31 a nicht einschlägig“, heißt es in der Begründung des Gesetzes (hier). 

Der Landesverband der Muslime in Niedersachsen kritisierte die Neuregelung. „Das Gesetz schränkt die Religionsfreiheit, die Persönlichkeitsrechte und die Berufsfreiheit ein“, sagte der Vorsitzende Recep Bilgen der HAZ. Es komme einem Berufsverbot für muslimische Frauen gleich. Die Landesregierung stoße „viele junge Mädchen und Frauen, die aus religiöser Überzeugung ein Kopftuch tragen und Rechtswissenschaften studieren oder bereits ein Jurastudium absolviert haben, vor den Kopf.“ Mit solchen Vorstößen nähere sich die Landesregierung „Positionen der AfD, um nach Wählern am rechten Rand zu fischen.“ Sie gieße „Wasser auf die Mühlen der Rechtsextremisten und Islamfeinde“, so die Schura in einer Presseerklärung (mehr).

Auch die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs und der Zentralrat der Muslime kritisierten das Gesetz scharf. Es sei ein „faktisches Kopftuchverbot mit verheerenden Folgen für die Betroffenen und unsere Gesamtgesellschaft“, sagte die Vorsitzende der Frauenorganisation von Milli Görüs, Aynur Handan Yazici, in Köln. Die Pläne schlössen muslimische Frauen, die aus religiöser Überzeugung ein Kopftuch trügen, vom Richteramt aus.

Die Justizministerin wies die Kritik zurück. „Es geht nicht darum zu sagen: Wir wollen keine Muslima im öffentlichen Dienst oder in der Justiz. Das Gegenteil ist der Fall.“ Es gehe für junge muslimische Frauen schlicht um die Entscheidung: „Möchte ich den Beruf als Richterin oder Staatsanwältin ausüben? Dann muss ich bestimmte Voraussetzungen erfüllen“, sagte Havliza dem Evangelischen Pressedienst.

Nach Einschätzung der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen erfüllt das Gesetz insgesamt die Anforderungen, die das Religionsverfassungsrecht stellt. Die Präsidentin des Landeskirchenamts in Hannover, Stephanie Springer, hatte bereits 2018 erklärt, sie halte es grundsätzlich für richtig, wenn Richter und Staatsanwälte bei der Amtsausführung religiöse Symbole und Kleidungsstücke nicht auffällig sichtbar tragen dürften (mehr).

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