Die erste islamische Körperschaft des öffentlichen Rechts

Zum Gespräch: Sind das Islamisten? Wer ist die Ahmadiyya Muslim Jama’at?


Im Frühjahr 2013 erhielt die Ahmadiyya Muslim Jamaat in Hessen als erste muslimische Organisation den Status „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Abdullah Uwe Wagishauser, Bundesvorsitzender der Ahmadiyya Muslim Jamaat in Deutschland, spricht im Interview mit der Internetredaktion der Deutschen Islam-Konferenz über den Weg dorthin, die ersten Veränderungen und die Zukunftsaussichten.

Redaktion: Wie fühlt es sich an, die erste islamische Gemeinde mit Körperschaftsstatus zu sein – immerhin ist es ein Status, den viele islamische Gemeinden anstreben?

Wagishauser: Einerseits sind wir dankbar, dass nach so langer Zeit die Landesregierung uns für unsere kontinuierliche Arbeit ein offizielles und positives Zeugnis ausgestellt hat. Andererseits ist dieser Status auch mit sehr viel Verantwortung verbunden, welcher wir gerecht werden müssen. Dies nicht nur unseren Mitgliedern gegenüber, sondern auch der Gesellschaft und dem Staat. Die Zuerkennung sehen wir als Würdigung unserer Arbeit für 60 Jahre Dialog, Offenheit und soziales Engagement für ein friedliches Miteinander in Deutschland.

Redaktion: Was hat sich für die Ahmadiyya Muslim Jamaat seit der Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts verändert?

Wagishauser: Die Ahmadiyya Muslim Jamaat ist jetzt zu einem vertrauensvollen Ansprechpartner für die geworden, die uns bis jetzt nicht kannten. Gespräche finden jetzt mehr auf Augenhöhe statt.

In der Praxis bedeutet dies für uns, dass wir von gewissen Rechten Gebrauch machen können, die uns früher verwehrt waren, etwa die Gründung eines eigenen Friedhofs oder die staatliche Anerkennung der Jamia Ahmadiyya (Islamisches Institut für Theologie und Sprachen) als Hochschule. Wir haben eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich den einzelnen Themen widmet (Friedhof, Anerkennung der Hochschule, Zuteilung von Rundfunk-Sendezeiten, neue Verfassung, Steuerfragen, Beamtenrecht, usw.).

Die Arbeit in der Praxis gestaltet sich schwierig, weil selbst die Behörden nicht genau wissen, wie diese neue und erstmalige Verleihung der Körperschaftsrechte an eine islamische Organisation zu handhaben ist – insbesondere weil es zugleich wenig Literatur und Rechtsprechung hierzu gibt. Aber wir sehen uns hier auf einem sehr guten Weg.

Redaktion: In welchem Zusammenhang haben Sie sich das erste Mal gedacht, dass der Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts erstrebenswert wäre?

Wagishauser: Die Überlegungen hierfür gehen sehr weit zurück bis in die 90er Jahre. Nur hatten wir damals nicht das know how, und die öffentliche Wahrnehmung war eine andere, so dass wir seinerzeit den Antrag nicht gestellt haben.

Redaktion: Wann und warum haben Sie sich entschlossen, die Anerkennung zu beantragen?

Wagishauser: Vor ca. 6–7 Jahren haben wir uns noch einmal konkret mit der Frage auseinander gesetzt und begonnen die einzelnen rechtlichen Voraussetzungen abzuarbeiten, bis wir dann Anfang 2011 den Antrag im Kultusministerium eingereicht haben. Die vorherige Rechtsform als eingetragener Verein, die seit 1955 bestand und damals die erste islamische Organisation in Deutschland bedeutete, hat einfach nicht unserer Arbeit als Religionsgemeinschaft entsprochen, und auch in der Praxis konnten wir unsere Gemeindearbeit nicht so umsetzen, wie wir es wollten.

Redaktion: Welche Schritte mussten Sie durchlaufen, um die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu erhalten?

Wagishauser: Es mussten die einzelnen Voraussetzungen erfüllt werden. Gemeint sind hier vor allem das Zusammentragen von Unterlagen, Daten und Fakten, die mit dem Antrag eingereicht werden mussten. Nachdem der Antrag eingereicht war, mussten wir warten.

Das Kultusministerium hat danach zwei Gutachten zur Klärung der Sachfragen in Auftrag gegeben, zum einen ein religionswissenschaftliches und zum anderen ein staatsrechtliches. Beide wurden von den Gutachtern positiv beschieden. Ähnliche Voraussetzungen mussten erfüllt werden, damit die Ahmadiyya Muslim Jamaat den bekenntnisorientierten Islamunterricht in Hessen als Kooperationspartner mit der Landesregierung anbieten durfte. Dass beide Verfahren parallel liefen, hat der positiven Entwicklung der Verfahren eher geholfen als geschadet.

Redaktion: Gab es Begleitung von Seiten staatlicher Institutionen?

Wagishauser: Eine Begleitung als solche gab es eigentlich nicht, wir hatten zwei klärende Gespräche. Ansonsten verlief der ganze Vorgang über eine sachliche Korrespondenz. Meine persönliche Einschätzung ist, dass unser Antrag auf Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts positiv aufgenommen wurde. 

Redaktion: Mit welchen Behörden hatten Sie Kontakt?

Wagishauser: Das ganze Verfahren lief ausschließlich über das Kultusministerium.

Redaktion: Was waren die Reaktionen auf die Anerkennung?

Wagishauser: Es gab durchweg nur positive Reaktionen, vor allem in der Medienlandschaft hat diese Meldung für ein sehr gutes Echo gesorgt. Es gab irritierende Äußerungen einiger Vertreter anderer islamischer Verbände, welche meines Erachtens der Enttäuschung über die bis jetzt nicht erfolgte Anerkennung der eigenen Anträge geschuldet waren.

Redaktion: Was sind Ihre Hoffnungen für die Ahmadiyya in Deutschland?

Wagishauser: Die Hoffnung ist, dass dieser Schritt ein Meilenstein für die Normalisierung der Beziehungen des Islam in Deutschland zu den staatlichen Stellen ist. Gleichzeitig konnte Islamische Theologie an den deutschen Hochschulen und bekenntnisorientierter Religionsunterricht für Islam an den Schulen etabliert werden. Dies zeigt, dass muslimische Verbände die richtigen Ansprechpartner für den Staat sind. Die Ahmadiyya Muslim Jamaat wird sich freuen, wenn Sie das in diesen Prozessen gewonnene know how an andere Verbände weitergeben kann. Es ist an der Zeit, auch anderen Verbänden, die sich für Jedermann erkennbar etabliert haben, den Körperschaftsstatus zu verleihen. Der deutsche Staat, der ein neutraler Staat ist, tut gut daran, allen Religionen gleichberechtigte Chancen einzuräumen, das Gemeinwesen mitverantwortlich zu gestalten. Der Islam ist als ein positiv gestalterisches Element in Deutschland angekommen.

(29.11.2013, Deutsche Islam-Konferenz).

Eine juristische Stellungnahme des Erlanger Zentrums für Islam und Recht in Europa finden Sie hier.

Eine juristische Stellungnahme des Erlanger Zentrums für Islam und Recht in Europa finden Sie hier (PDF).